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Beratungseinsatz

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden.

Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?

Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 25 bis 45 Minuten. Die Dauer hängt u. a. davon ob, in welchem Bereich die Pflege überprüft wird.

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch und rechnet i. d. R. direkt mit dem Anbieter der Pflegeberatung ab. Für Versicherte ist die Beratung kostenlos und sie müssen auch nicht in Vorkasse treten.  

Wie oft wird der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt?

Der Beratungseinsatz wird bei Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr durchgeführt (= alle 6 Monate). Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird der Beratungsbesuch einmal im Vierteljahr durchgeführt (= alle 3 Monate)

Wer führt den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch?

Der Beratungsbesuch kann von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeberatern, die nach § 7 a SGB XI zertifiziert sind, durchgeführt werden. Auch von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte können den Beratungsbesuch nach § 37.3 durchführen.

WIR ALS PFLEGEDIENSTZ GLÜCK können den BERATUNGSEINSATZ im RAUM MANNHEIM und UMGEBUNG durchführen !

Der Beratungstermin nach § 37.3 ist KEIN Begutachtungstermin und KEINE Überprüfung des Pflegegrads oder ähnliches! Falls Fragen ergeben können SIE uns jederzeit KONTAKTIEREN.