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Hauswirtschaft

Pflegebedürftigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung

Menschen, die der Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst bedürfen, benötigen häufig auch im Haushalt Unterstützung. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grundpflege.

  • Pflegegrad beantragen, um Pflegeleistungen zu erhalten 
  • Pflegegrad höherstufen für mehr Pflegeleistungen
  • Pflegegrad Wiederspruch, um Ihr Recht auf Pflegeleistungen durchzusetzen 

Zu Hause in den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun! Regelmäßig muss eingekauft werden, das Essen muß gekocht werden, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Solange mann selbständig ist und körperlich und geistig fit ist, ist das kein Problem. 

Wer aber aufgrund einer Erkrankung, durch einen Unfalls oder eine Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten. Sie können in diesem Fall die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegeleistung der Kranken- und Pflegekassen nutzen. 

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad und erhält verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei gilt die Formel: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die Ihnen zustehen. Aus diesem Grund ist der Pflegegrad-Antrag enorm wichtig – viele Anträge auf einen Pflegegrad werden aber leider abgelehnt. Das Pflegedienst Team „Glück“ unterstützt Sie kompetent, damit Sie Ihren Pflegegrad erfolgreich beantragen. 

Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört allerdings nicht zur Grundversorgung eines Versicherungsnehmers mit einem Pflegegrad oder einer häuslichen Krankenpflege. Sie ist vielmehr als Ergänzung zu sehen, für die nur ein geringer Anteil der finanziellen Zuschüsse verwendet werden kann.

Welche Verrichtungen fallen unter den Begriff hauswirtschaftliche Versorgung?

Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.

  • Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, das Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien oder das Beheizen der Wohnräume.
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder von uns Pflegedienst Glück übernommen werden.
  • Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der neben den hauswirtschaftlichen Besorgungen auch für Gespräche und Spaziergänge zur Verfügung steht, aus der Zeitung oder einem Buch vorliest oder den Pflegebedürftigen bei Ausflügen oder Verabredungen begleitet und betreut.

Muss die hauswirtschaftliche Versorgung bei der Pflegekasse beantragt werden?

Nicht nur den Pflegegrad, auch viele andere Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie beantragen; bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist allerdings kein gesonderter Antrag nötig.

  • Obwohl die hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht unter die Grundpflege fällt, muss sie nicht mit einem zusätzlichen Antrag bei der Pflegeversicherung eingefordert und bewilligt werden.
  • Der zuständige staatliche Leistungsträger ist wie auch für die Grundpflege die Pflegeversicherung.
  • Als Teil der Pflegeleistungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung gesetzlich im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt, hier können Sie auch die Bedingungen der Grundpflege nachlesen.

Was fällt nicht unter die hauswirtschaftliche Versorgung? 

Nicht unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen alle Verrichtungen, die die Pflege oder die medizinische Versorgung einer pflegebedürftigen Person betreffen. Dazu zählen diverse medizinische Aspekte, unter anderem die Behandlungspflege:

  • die Wunderversorgung,
  • der Verbandswechsel oder
  • das regelmäßige Lagern bettlägeriger Pflegebedürftiger.

Auch die sogenannte Grundpflege – also die Unterstützung der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Verrichtungen, die sie selbst betreffen hat keinen direkten Bezug zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Zur Grundpflege gehören:

  • die Körperpflege, u. a. das Waschen, das Begleiten beim Toilettengang sowie das An- und Ausziehen,
  • die Ernährung, jedoch ohne das Zubereiten der Mahlzeiten, sowie
  • die Mobilität, also die Unterstützung der pflegebedürftigen Person bei der Fortbewegung inner- und außerhalb der Wohnung.

Unser Team Pflegedienst Glück berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Hauswirtschaftliche Versorgung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege.

Was sind hauswirtschaftliche Versorgung:

Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen

Wir kaufen die Produkte welche Sie gerne haben möchten und auch dort von wo Sie es gerne haben möchten.

Das Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten

Wir achten und berücksichtigen Ernährungsgewohnheiten, die über Jahrzehnte erworben wurden.

Haushaltshilfe

Umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B.: Wohnungsreinigung, Geschirrspülen, Kleiderpflege, Rasen mähen, Blumenpflege, Beheizen der Wohnräume etc. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

WEITERE LEISTUNGEN

  • Vermittlung von Haushaltshilfen wie z.B zum Fenster putzen oder Treppen reinigen
  • 24 Stunden am Tag rufbereit
  • Hilfe bezüglich Pflegeversicherung und Leistungsantrag
  • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
  • Schnelle Vermittlung von Pflegeplätzen(Kurz- oder Dauerpflege) bzw. betreutes Wohnen.