Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen den „Entlastungsbetrag“ erhalten. Diese dienen zur Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, sozialer Kontakte und zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen. Diese sind 125,00 € im Monat für alle Pflegegrade. Diese Leistung dient der Entlasung, kann nicht in bar ausbezhalt werden. Und wenn die Entlastungsleistungen nicht oder nur zum Teil ausgeschöpft werden, können die Restbeträge auf die Folgemonate übertragen und zu einem späteren Zeitpunkt aufgebraucht werden. Übernahme des nicht ausgeschäften Betrages kann bis zum 1. Halbjahr des Folgejahres genutzt werden.
Was sind Entlasungsleistungen ?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Im allegeinen sind es Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kominikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, wie zum Beispiel:
- Spaziergänge
- Ausflüge
- Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Buchs von verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Die Krankenkassen bezahlen für die Betreuungsleistungen 125,00€ für alle Pflegegrade. Das sind Leistungen mit jeweils in unserem Pflegedienst fünf mal 45 Minuten. Das macht Insgesamt 3 Stunden und 45 Minuten. Wir rechnen mit den Krankenkassen mit jeweils 45 Minuten als eine Einheit ab.
Falls fragen ergeben sollte können Sie jeder Zeit telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.
Arbeitszeit in Stunden | Arbeitszeit in Minuten | Eintrag im Leistungsnachweis |
1 Stunde | 60 Minuten gearbeitet wird aber 56,25 Minuten abgerechnet | 1,25 |
1,5 Stunde | 90 Minuten | 2 |
2 Stunde | 120 Minuten gearbeitet wird aber 112,5 Minuten abgerechnet | 2,5 |
3 Stunde | 180 Minuten | 4 |
3 Stunde 45 Minuten | 240 Minuten | 5 |
7 Stunde 30 Minuten | 450 Minuten | 10 |