Beratung von Angehörigen
			Beratung von Angehörigen § 45a SGB:
- Angehörigenberatung und –Schulung
 - Unterstützung der der Organisation der Pflege
 - Koordination mit anderem Dienstleistern:
 - Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen
 - Organisation von Hilfsmitteln und Geräten
 

