Beratung von Angehörigen
Beratung von Angehörigen § 45a SGB:
- Angehörigenberatung und –Schulung
- Unterstützung der der Organisation der Pflege
- Koordination mit anderem Dienstleistern:
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen
- Organisation von Hilfsmitteln und Geräten