Betreuungsleistung
Betreuungsleistungen § 45b SGB XI:
- Gesellschaft leisten, Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Begleitung zu Arztbesuchen und oder anderen Therapeutischen oder Behörden Terminen.
- Aktivitäten planen und durchführen
Betreuungsleistungen § 45b SGB XI: