Grundpflege
Grundpflege §36 SGB XI:
- Hilfe bei der Körperpflege
(Waschen, Duschen, Baden) - Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mobilität
- Mobilisation
- Lagerung
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Pflegerische Betreuung,
- Organisation des Alltags